JURISTEN
Rainer Beckmann
Udo di Fabio
Michael Pawlik
Ulrike Riedel
Christian Starck
Rüdiger Wolfrum
Hans-Bernhard Wuermeling
BECKMANN, Rainer
Jurist, Sachverständiger in der Enquete-Kommission des Bundestags "Recht und Ethik der modernen Medizin"

Quelle: Der Embryo ist kein Rechnungsposten. Die Erzeugung menschlichen Lebens, um es alsbald wieder zu vernichten, ist nicht zu rechtfertigen: Warum die PID verboten bleiben muß.
FAZ, 10. Mai 2001, Nr. 108, S. 52
Position: Gegen PID und Embryonenforschung
Rechtliche Argumente: Grundgesetz (Würde des Menschen, Recht auf Leben) (Art. 1 Absatz 1, Artikel 19 Absatz 2), Embryonenschutzgesetz
DI FABIO, Udo
Professor für Öffentliches Recht und Richter des Bundesverfassungsgerichts
Quelle: Die Suche nach dem Kompaß. Wie kann Menschenwürde in einer fragmentierten Welt begründet werden?
FAZ 26. Juni 2001, Nr. 145, S. 10
Position: abwägend
Rechtliche Argumente: Menschenwürde als Einheitsbegriff aber auslegungsbedürftig
Zitat: "Verantwortung für Antworten auf die aufgebrochenen Fragen tragen aber nicht nur Parlamente oder andere staatliche Organe, sondern auch alle anderen Akteure, alle Bürger. Insofern darf und muß weiter an einen gesellschaftlichen Diskurs geglaubt werden, der sich nicht auf Kommissionen und Expertengruppen beschränkt"
Links:
Rechtshilfe für Embryos(F.A.Z)
PAWLIK, Michael
Strafrechtler und Rechtsphilosoph an der Universität Rostock
Quelle: Der Staat hat dem Embryo alle Trümpfe genommen. Rechte, die nicht stechen, sind keine: Vor dem Gesetz gilt der Ungeborene nicht als Person, sondern als Gut.
FAZ 27. Juni 2001, Nr. 146, S. 45
Position: gegen PID und Embryonenforschung
Ethische Argumente: Interesse der Allgemeinheit "uns nicht selber dazu verführen, zu noch größeren Barbaren zu werden"
RIEDEL, Ulrike
ehem. Abteilungsleiterin im Bundesgesundheitsministerium zuständig für die Gesetzgebung der Biomedizin, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Quelle: Wer die Ethik nicht fühlen will, muß das Recht hören
FAZ, 7. Mai 2001, Nr. 105, S. 50
Position: Gegen die Herstellung und Verwendung von Embryonen (einschl. der Verwendung überzähliger Embryonen), aber nicht gegen den Import embryonaler Stammzellen. Gegen die PID.
Ethische Argumente: Menschliches Leben darf nicht als Mittel zum Zweck eingesetzt werden.
Rechtliche Argumente: Art. 1 Abs. 1 GG, ESchG, "Bioethik-Konvention", BverfGE 88, Leitsatz 2
Links:
Wer die Ethik nicht fühlen will, muß das Recht hören (FAZ-Artikel)
Siehe auch: Wir sind eine Wertepartei (Zeit Online)
STARCK, Christian
Professor für öffentliches Recht an der Universität Göttingen

Quelle: Hört auf, unser Grundgesetz zerreden zu wollen. Auch im Reagenzglas gilt die Menschenwürdegarantie: die "Unbehaustheit" des Embryos ist kein Argument für seine Vernichtung.
FAZ 30. Mai 2001, Nr. 124, S. 55
Position: Gegen Embryonenforschung
Ethische und rechtliche Argumente: Menschenwürde (Kant)
Links:
Gedanken zur "Politik im Reagenzglas" (FAZ)
WOLFRUM, Rüdiger
Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, Professor für öffentliches Recht und Vizepräsident der DFG

Quelle: Unser Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit. Wenn die Risiken in Grenzen zu halten sind, darf das Streben nach Erkenntniserweiterung nicht behindert werden.
FAZ 29. Mai 2001, Nr. 123, S. 53
Position: Für Embryonenforschung
Ethische und rechtliche Argumente: Unterschied Embryo in vitro und in vivo, Heilungsmöglichkeiten.
Links:
Forschung an humanen Stammzellen - Ethische und juristische Grenzen
WUERMELING, Hans-Bernhard
Emeritierter Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg

Quelle: Der Notstand. Wohin mit verwaisten Embryonen?
FAZ, 8. Juni 2001, Nr. 131, S. 48
Position: Gegen Embryonenforschung
Ethische und rechtliche Argumente: Menschenwürde