NATIONALER ETHIKRAT

Wolfgang van den Daele
Horst Dreier
Eve-Marie Engels
Gebhard Fürst
Detlev Ganten
Volker Gerhardt
Wolfgang Huber
Regine Kollek
Christiane Lohkamp
Therese Neuer-Miebach
Christiane Nüsslein-Volhard
Peter Propping
Heinz Putzhammer
Jens Reich
Bettina Schöne-Seiffert
Richard Schröder
Spiros Simitis
Lothar Späth
Jochen Taupitz
Hans-Jochen Vogel
Christiane Weber-Hassemer
Ernst-Ludwig Winnaker
Christiane Woopen

Links:
Nationaler Ethikrat
Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen


Quelle: Nationales Forum zu ethischen Fragen. Nicht viele wurden ausgewählt, manche lehnten ab: Der Ethikrat des Kanzlers spiegelt die Zerrissenheit der Gesellschaft wieder.
FAZ 10. Mai 2001, Nr. 108, S. 10-11

Wolfgang van den Daele



"Soziologe am Wissenschaftszentrum Berlin mit Schwerpunkt Normbildung und Umwelt, bringt in den Nationalen Ethikrat nicht nur den Blick des geschulten Sozialwissenschaftlers für die unaufhaltsame Technisierung des Menschen im Gewand medizinischer Zwecke mit. Als Mitglied des Ethik-Beirats beim Bundesgesundheitsministeriums war er in den vergangenen eineinhalb Jahren als teilnehmender Beobachter mit den Auswirkungen dieser Entwicklung auf politische Entscheidungen befaßt. (...) Moralische Ansprüche, die den Respekt vor der Natur gegen das Interesse an Gesundheit ausspielten, erwiesen sich über kurz oder lang als sektiererisch und letztlich chancenlos. Van den Daele warnt davor, die Auseinandersetzung über bioethische Fragen als einen Streit zwischen Gut und Böse zu führen. Ein moralischer Konsens, der über einen kleinen Grundbestand an in der Verfassung kodifizierten Normen hinausgeht, existiert unter den Bedingungen de Moderne nicht mehr. Im Einzelfall steht Moral gegen Moral."



Horst Dreier



"ist Schröders Mann für die Verfassung. Im Ethikrat hat der an der Universität Würzburg lehrende Staatsrechtler jene Stelle eingenommen, die das Kanzleramt ursprünglich Ernst-Wolfgang Böckenförde zugedacht hatte. Wie alle anderen, deren Haltung in bioethischen Fragen als nicht opportun erschien, war der frühere Bundesverfassungsrichter erst wenige Tage vor der Beschlußfassung des Kabinetts in den Ethikrat gebeten worden. Böckenförde weigerte sich, dem Ruf zu folgen. Die Mitwirkung in einem Gremium, das ein Fremdkörper in der parlamentarischen Demokratie ist, war dem katholischen Staatsrechtler schon aus Gründen der Selbstachtung verwehrt. Die Folge: Es kam nicht nur ein evangelischer Staatsrechtler zum Zug, sondern zudem ein Jurist, der zu den schärfsten Kritiker der Auslegung der Menschenwürde im Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht zählt. Dreier erkennt in dem Satz "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu" einen biologistisch-naturalistischen Fehlschluß. Vor allem dem Embryo fehle es "an allen Voraussetzungen" (Ich-Bewußtsein, Vernunft, Fähigkeit zur Selbstbestimmung), die für die Menschenwürde konstitutiv sind. Die zwangläufigen Wertungswidersprüche des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch sprechen nach Ansicht Dreiers dafür, den Schutz des ungeborenen Lebens nicht aus der Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes) abzuleiten. Sie sollten als "gestufte Lösungen gemäß den verschiedenen Entwicklungsstadien menschlichen Lebens" auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) bezogen werden. Den Gesetzgeber hält Dreier infolge der logisch zwingenden Entkoppelung von der Garantie der Menschenwürde und dem Lebensschutz für befugt, das Embryonenschutzgesetz "vor allem zugunsten von Forschung und Wissenschaft" zu lockern."



Eve-Marie Engels

"habilitierte Philosophin und seit 1996 Inhaberin des ersten Lehrstuhls für Ethik in den Biowissenschaften an der Fakultät für Biologie an der Universität Tübingen. Sie repräsentiert im Nationalen Ethikrat auch das dortige "Interfakultäre Zentrum für Ethik in den Wissenschaften" (IZEW). Frau Engels erhielt den Vorzug vor dem Begründer und Sprecher des IZEW, dem katholischen Sozialethiker Dietmar Mieth. Der Theologie gehörte bis zum vergangenen Jahr der einflußreichen "Europäischen Gruppe für Ethik in der Wissenschaft und den neuen Technologien" bei der Europäischen Kommission an. Auch im Ethik-Berat des Bundesgesundheitsministeriums war Mieth ein respektierter, vor allem aber ein unbequemer Fachmann. Frau Engels äußerte sich vor zwei Jahren skeptisch über die Frage, ob sich über die Schutzwürdigkeit enes Embryos im Sinne eines strikten Tötungsverbots ein Konsens herstellen lassen. In der Debatte über den moralischen Status von Embryonen lenkte auch sie den Blick auf den unterschiedlichen strafrechlichen Schutz menschlichen Lebens, wie ihn die Diskrepanz zwischen dem Embryonenschutzgesetz und der "vergleichsweise liberalen" Praxis des Abtreibungsrechts verdeutliche. Frau Engels, die auch dem Ethikbeirat des Internationalen Human-Genom-Projekts und dem Kuratorium der Akademie für Technikfolgenabschätzung des Landes Baden-Württemberg angehört, gibt zu bedenken: "Die in unserer Gesellschaft zu beobachtende, weitverbreitete Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch bei gleichzeitiger Forderung höchst aufwendiger Verfahren zur Herbeiführung von Schwangerschaft, möglichst mit der Garantie, gesunden Nachwuchs zur Welt zu bringen, gibt zu der Vermutung Anlaß, daß hier ein Kind - und dementsprechend auch das ungeborene Leben - nicht als Subjekt, sondern als Objekt gesellschaftlicher Verfügbarkeit betrachtet wird."



Gebhard Fürst



Bischof von Rottenburg-Stuttgart, ist Fundamentaltheologe, nicht Ethiker. Seinem Sitz im Ethikrat verdankt er der Verkettung zweier wenig glücklicher Umstände: Zunächst zeigt sich Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Bitte des Kanzlers gewogen, die katholische Kirche möge einen Repräsentanten in das neue Gremium entsenden.
Dabei wollten die Katholiken nicht zurückstehen, als sich in der evangelischen Kirche Bischof Huber als Kandidat für den Ethikrat durchsetze. Inzwischen hat sich die gutgemeinte Geste der Ökumene als selbstgestellte Falle entpuppt: Schröder ließ sich nicht dazu bewegen, zusammen mit dem katholischen Bischof einen katholischen Ethiker zu berufen. Rettung ist nicht in Sicht: ziehen die Bischöfe ihren Kollegen zurück, müssen sie sich fragen lassen, warum siees so weit haben kommen lassen. Bleibt Fürst im Ethikrat, sitzt ein Repräsentant des Lehramtes der Kirche dort, wo wissenschaftlicher Sachverstand vonnöten wäre."



Detlev Ganten



"Vorsitzender des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin in Berlin, hat guten Kontakt zu Forschungsministerin Bulmahn. (...) Ganten bedauert, daß aufgrund der deutschen Vergangenheit die Gentechnik hierzulande sehr viel kritischer betrachtet und der Wissenschaft engere Grenzen gesteckt würden als in anderen Ländern. (...) Trotz des Herstellungsverbots von Embryonen zu Forschungszwecken plädiert Ganten dafür, die Forschung an embryonalen Stammzellen voranzutreiben. Zu diesem Zweck sollte seiner Meinung nach "ein streng geregelter Import an wenigen Zentren mit Ethikkommissionen" ermöglicht werden."

Siehe auch Spiegel Online-Interview: Stammzellen - Heiliges Gut der Menschheit?



Volker Gerhardt




"Rechts- und Sozialphilosoph an der Humboldt-Universität Berlin, repräsentiert im Nationalen Ethikrat die Philosophische Ethik. So ist es der Mitteilung des Kanzleramtes über das Treffen des "Kerns" des Rates mit Bundeskanzler Schröder am 8. März 2000 zu entnehmen. Die Befassung mit dem Fortschritt der Lebenswissenschaften ist für Gerhardt alles andere als eine unzulässige Grenzüberschreitung. Vielmehr verweisen Biologie und Medizin die Philosophie auf ihre eigene Grundfragen: Weil das delphische "Erkenne sich selbst" zum Leitmotiv der Biowissenschaften geworden sei, bewegten sie sich auf dem vertrauten, vielleicht vernachlässigten Feld der Philosophie. Gerhardt hat sich unterdessen zum Anwalt nicht nur der Philosophie, sondern auch der interdisziplinären Forschung gemacht: Aus dem Human-Genom-Projekt der Biowissenschaften soll das Humanprojekt "Der Mensch und sein Genom" erwachsen. Position hat der Philosoph jüngst in der Zeitschrift "Merkur" bezogen: für einen graduellen Schutz werdenden Lebens, gegen die Auffassung von der Personalität menschlichen Lebens von dem Moment der Zeugung an. Kurz: "Der Mensch wird geboren."



Wolfgang Huber



"seit 1993 Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, zuvor 13 Jahre lang Professor für Sozialethik, zunächst in Marburg und dann in Heidelberg. Huber tritt für eine "Theologie der Einmischung" anstelle von "pastoral gedämpfter Zurückhaltung" ein. (...) Der Bischof warnte davor, "lebenswertes und lebensunwertes Leben zu unterscheiden"."



Regine Kollek




"dürfte einer der Personen sein, welche die Gründung des nationalen Ethikrats befördert haben - wenn auch nur indirekt. Als Vorsitzende des Ethik-Beirats beim Bundesgesundheitsministeriums gilt die Biologieprofessorin, die in der "Forschungsgruppe Technikfolgenabschätzung der modernen Biotechnologie in der Medizin" an der Universität Hamburg arbeitet, als eine der Klippen, an der Hoffnungen auf eine forschungs- und wirtschaftsfreundliche Biopolitik regelmäßig zerschellt sind. Seit zwanzig Jahren begleitet Frau Kollek den Fortschritt der Biomedizin mit skeptischem Blick. Die Analogie zwischen Abtreibung und Tötung eines künstlich erzeugten Embryos läßt Frau Kollek nicht gelten: Aus einem Abwehrrecht der Frau gegen eine unerwünschte Schwangerschaft könne man keine Rechte Dritter auf die Benutzung und die Tötung des Embryos ableiten. Die Rede vom "therapeutischen Klonen" hält sie für irreführend: "Klonen von Embryonen für Zwecke wissenschaftlicher Forschung" sei der richtige Ausdruck für Bestrebungen mit ungewissem Ausgang. Die Architekten des Ethikrats wußten, warum sie Frau Kollek als eine der letzten in das Gremium baten: An ihr war kein Vorbeikommen, und an ihr wird wohl auch kein Vorbeikommen sein."



Christiane Lohkamp

"ist Vorsitzende der Deutschen Huntington Hilfe und stellvertretende Vorsitzende der Internationalen Huntington-Association. Vertreter der Huntington-Hilfe waren schon in der Enquete-Kommission Recht und Ethik in der modernen Medizin des Bundestages vertreten. Die Huntington-Krankheit wird in der Erforschung von Erbkrankheiten häufig als Beispiel herangezogen, weil sie, verursacht von einem (1993 entdeckten) Gendefekt, leicht diagnostizierbar ist und in jedem Fall zum Ausbruch kommt. Etwa 8000 Personen in Deutschland sind an Huntington, häufig auch Veitstanz genannt, erkrankt. Die Huntington-Hilfe hat bereits 1986 Richtlinien für einen Gentest ausgearbeitet. Im Vordergrund stehen dabei die Freiwilligkeit des Tests sowie Vorgaben für psychotherapeutische und genetische Beratung der Patienten. Da die Huntington-Krankheit, die sich in psychischen Veränderungen und motorischen Störungen äußert, bisher nicht zu therapieren, aber leiht diagnostizierbar ist, fürchtet Lohkamp, daß Arbeitgeber und Versicherungen in Zukunft einen Huntington-Gentest verlangen könnten. Die Huntington-Hilfe arbeite darauf hin, ein gesetzliches Verbot solcher Zwangstests zu erreichen. Wie es in Österreich und den Niederlanden bereits bestehe, sagte Frau Lohkamp dieser Zeitung. (...) Die Präimplantationsdiagnostik bezeichnete Frau Lohkamp als "sehr brisant". Einerseits sei sie in vielen Nachbarländern bereits zugelassen; eine Genehmigung in Deutschland werde daher vor allem bewirken, daß die Patienten den Eingriff nicht mehr selbst finanzieren müßten. Andererseits sei die Diagnose eines Huntington-Gendefekts eine besondere Belastung für die getesteten Frauen, weil wegen des hohen Vererbungsrisikos von 50 Prozent mehr Embryonen untersucht werden müßten als bei anderen Erbkrankheiten."



Therese Neuer-Miebach



"gehörte wie Wolfgang van den Daele und Regine Kollek vor ihrer Berufung in den Nationalen Ethik-Beirat beim Bundesgesundheitsministerium an. Zu beiden Mandaten qualifizierte sie ihre langjährige Arbeit bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für behinderte Menschen. Im Namen der "Lebenshilfe" war die Soziologien (mit Kenntnissen in der katholischen Moraltheologie) in Deutschland wie in europäischen und internationalen Gruppen mit allen politischen Fragen im Spannungsfeld zwischen Ethik und Behinderung befaßt: Betreuungsgesetz, Sterilisation nichteinwilligungsfähiger Personen, Pränataldiagnostik, Neuregelung des Paragraphen 218, Bioethik-Konvention des Europarates. Zu den bedingungslosen Jasagern gehörte Frau Neuer-Miebach nie. Auch ein einfahes Nein ist von ihr in den "schwierigen Findungs- und Diskussionsprozessen" nicht zu hören gewesen. Den Ausschlag gab und gibt für die seit 1999 am Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt tätige Professorin am Ende aber die Wahrung der Rechte des Menschen. Das gilt nicht zuletzt für Menschen mit einer Behinderung."



Christiane Nüsslein-Volhard



"ist Direktorin der Abteilung Genetik am Max-Planck-Institut für Entwicklunsbiologie in Tübingen. 1995 erhielt sie den Medizin-Nobelpreis für ihre Forschungen zur genetischen Kontrolle der frühen Embryonalentwicklung bei der Taufliege, die auch Aufschlüsse über das Embryonenwachstum beim Menschen geben. Derzeit erforscht sie die Funktionsweise von Genen beim Zebrafisch. Frau Nüsslein-Volhard hat sich wiederholt für eine Versachlichung der Diskussion über Genforschung ausgesprochen. Politiker und Philosophen müßten sich zunächst mit der Materie vertraut machen, bevor sie "Horrorszenarien" entwürfen. So sei es angesichts der komplexen Beziehung zwischen Genen und Eigenschaften fraglich, ob es jemals möglich sein werde, Gene zu identifizieren, mit deren Hilfe, einem Individuum gezielt und ohne Nebenwirkungen bestimmte Eigenschaften verliehen werden könnten, schrieb sie jüngst in einem Beitrag für diese Zeitung. Über Keimbahntherapie und Präimplantationsdiagnostik hat die Forscherin sich wiederholt skeptisch geäußert. Erstere sei weder machbar noch wünschenswert. Zweitere werfe erhebliche ethische Fragen auf. Im Zweifelsfall sollten Eltern sich nach ihrer Meinung für ein Leben ohne Kinder entscheiden. Die Entzifferung des menschlichen Genoms sei insbesondere für die Entwicklung neuer Medikamente bedeutend. Da diese jedoch sehr viel koste und Risiken mit sich bringe, sei es notwendig, die Rechte der "Erfinder", die das Potential eines Gens für die Entwicklung eines Medikaments als erste bemerkten, durch Patente zu schützen, schrieb sie in diese Zeitung."



Peper Propping



"seit 1984 Direktor des Instituts für Humangenetik an der Rheinischen Fridrich-Wilhelms-Universität Bonn, erforscht die genetischen Grundlagen erblicher Krankheiten, etwa bei Darmkrebs. Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms sei für die genetische Diagnostik insbesondere komplexer erblicher Krankheiten, wie Diabetes und Geisteskranheiten, eine "außerordentliche Hilfe", sagte Propping dieser Zeitung."



Heinz Putzhammer



"ist Mitglied des Vorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und zuständig für Wirtschafts- Tarif- und Umweltpolitik."

Siehe: Nicht absichtlich töten (Interview)



Jens Reich



"ist ein Mann mit vielen Gesichtern: Reich, der Bürgerrechtler, war der Stasi ein Dorn im Auge. Reich, der Mitbegründer des Neuen Forums, im Jahr 1994 Kandidat von Bündnis 90/Die Grünen für das Amt des Bundespräsidenten. Reich, der Molekularbiologe, leitet die Arbeitsgruppe Bioinformatik am Berliner Max-Belbrück-Centrum. Reich, der philosophisch gebildete Grenzgänger, gehört der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer an. Reich, der Essayist, sucht die Öffentlichkeit, um sie dem Idealzustand der "aufgeklärten Gesellschaft" näherzubringen. Aufklärung worüber? Etwa darüber, daß die Vervollkommnung des Menschen durch Gentechnik eine unerreichbare Utopie sei? Und darüber, daß man den Menschen mitunter vor sich selbst schützen müsse? Zuversicht und Skepsis halten sich bei seinem Blick in die Zukunft die Waage."



Bettina Schöne-Seifert



"zählt zum "harten Kern" des Nationalen Ethikrats. Als Bundeskanzler Schröder am Abend des 8. März mit einer Reihe "gesellschaftlicher Persönlichkeiten" zu einem Gespräch über Fragen der Bioethik und der Gentechnik zusammenkam, war die Medizinerin und Privatdozentin für Philosophie am Zentrum für Wissenschaftstheorie und -ethik in Hannover als eine von zwei Frauen unter den acht Gästen. Zwei Wochen zuvor hatte Frau Schöne-Seifert Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin öffentlich gegen den Vorwurf in Schutz genommen, er sei wegen seiner Äußerungen über die mangelnde Schutzwürdigkeit menschlicher Embryonen moralisch untragbar. In einem Beitrag für die Wochenzeitung "Die Zeit" votierte die Wissenschaftlerin für eine offene Debatte über die "verbrauchende Embryonenforschung". Als Obergrenze jeglicher Embryonenforschung hält Frau Schöne-Seifert die Frist von zwei Wochen nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle für akzeptabel, wie sie auch das britische Parlament kürzlich billigte. Ein "kompromißlos" zu schützendes Anderes mag sie in einem Embryo vor diesem Zeitpunkt nicht erkennen. Der im Normall für richtig gehaltene Lebensschutz stehe um höherrangiger anderer Güter willen zur Disposition."



Richard Schröder



"ostdeutscher Theologe und SPD-Politiker, lehrt Philosophie an der Theologischen Fakultät der Humboldt Universität Berlin."



Spiros Simitis (Vorsitzender)



"war schon ein namhafter Jurist auf dem Feld des Bürgerlichen Rechts, des Arbeitsrechts und der Rechtsinformatik, ehe er 1975 seinen Lehrstuhl an der Universität Frankfurt mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen tauschte. Als Simitis 1991 an die Universität zurückkehrte, blieb der Datenschutz das beherrschende Thema des inzwischen international renommierten Rechtslehrers. Die von ihm gegründete Forschungsstellte für Datenschutz ist bis heute die einzige Einrichtung in Deutschland, die sich ausschließlich und in rechtsvergleichender Perspektive mit der Revolution bei der Informationsgewinnung und -verwendung befaßt. Simitis warnt seit langem davor, daß die Sammlung von Daten - zu welche gutem Zweck auch immer - böse Folgen für den Schutz der Grundrechte des einzelnen haben könnte."Wo die Berufung auf öffentliches Interesse, das Gemeinwohl oder ähnliche Formulierungen zur juristischen Routine gehören, kann der einzelne nicht mehr wissen, was mit seinen Daten geschieht", war vor wenigen Monaten in dieser Zeitung zu lesen. Sein Rat: "Was wir brauchen, ist der bewußte Verzicht auf Information, gerade dort, wo sie durchaus erreichbar wäre."

Siehe auch: Position zu Stammzellen-Import im Dezember (Spiegel Online)



Lothar Späth



"nahm indem endgültig formierten Nationalen Ethikrat den Pltz ein, den das Kanzleramt zunächst Hans-Peter Stihl zugedacht hatte. Anstelle des umtriebigen, im Winter aus dem Amt geschiedenen Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelstags soll nun der nicht minder umtriebige Vorstandsvorsitzende der Jenoptik AG eine bestimmte "gesellschaftliche Gruppe" repräsentieren: Wenn die Gewerkschaften am Runden Ethik-Tisch des Kanzlers Sitz und Stimme beanspruchen können, dann darf die andere Seite nicht fehlen."



Jochen Taupitz



"war der einzige Jurist, der Anfang März, die Ehre hatte, mit dem Bundeskanzler über Bioethik und Gentechnik einen Abend lang zu sprechen. Auch im Nationalen Ethikrat dürfte dem Mannheimer Ordinarius eine Schlüsselrolle zukommen: "Sein Titel - er ist "Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioehtik der Universitäten Heidelberg und Mannheim" - und seine langjährige Erfahrung als Mietglied der "Zentralen Kommission zur Wahrung der ethischen Grundsätze in der Medizin und ihrer Grenzgebiete"der Bundesärztekammer machen Taupitz zu einem Fachmann, dessen Urteil nur mit besten Argumenten und großer Ausdauer in Zweifel gezogen werden kann. Manch eine Konfliktlinie ist schon vorgezeichnet: Im November vergangenen Jahres vertrat Taupitz in de Universität Frankfurt die Ansicht, genetische Diagnostik solle endlich vom Odium des zum "gläsernen Menschen" führenden Werkzeugs der Diskriminierung befreit werden. Genetische Tests seien wie andere Formen medizinischer Diagnostik mit Risiken aber auch mit Chancen verbunden. Unter der Voraussetzung, daß die Sozialversicherung allen Bürgern zugänglich sei, sieht Taupitz keinen Grund dafür, einen genetischen Test für den Abschluß von privaten Versicherungserträgen zu verbieten. Der Gleichheitsgrundsatz gebiete sogar, die genetische Diagnostik und ihre Ergebnisse anders zu behandeln als sonstige medizinische Verfahren und Resultate. Erst dann sei das Grundrecht des privaten Versicherungsunternehmens auf Vertragsfreiheit gewahrt."

Siehe auch: Import menschlicher embryonaler Stammzellen ¯ Export der Moral? ("Die Zeit" Online)



Hans-Jochen Vogel



"ist der "elder statesman" im Ethikrat. Als ehemaligem Bundesjustizminister, Vorsitzendem der SPD-Bundestagsfraktion und der Partei sind Vogel die Fährnisse von Ethik und Politik wohlvertraut: Als Justizminister war der Katholik Mitte der siebziger Jahre mit der Einführung der Fristenlösung und deren Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht befaßt. Als scheidender Bundestagsabgeordneter hatte er mit der Neufassung des Abreibungsrechts im wiedervereinigten Deutschland zu tun."

Siehe auch: "Das Parlament bleibt souverän" Der frühere SPD-Chef über die Beratung der Politik, den Import embryonaler Stammzellen und die Position Johannes Raus



Kristiane Weber-Hassemer

"ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Aus ihrer Zeit als parteilose Staatssekretärin im hessischen Justizministerium unter Rupert von Plottnitz (Bündnis 90/Die Grünen), von 1995 bis 199, stammen ihre guten Beziehungen zur Bundesregierung. Davor war Frau Weber-Hassemer mehrere Jahre lang Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer, zu einer Zeit, als die Diskussion um die Biomedizin gerade anfing. Als Straftrechtlerin - Frau Weber-Hassemer ist Vorsitzende des Haftsenats am Oberlandsgericht - gehören ethische Fragen wie der Umgang mit persönlichen Daten und die Vertretbarkeit einer Haft-Fortsetzung zu ihrem Alltagsgeschäft. Als langjähriges Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes bringe sie außerdem eine Frauenperspektive in den Ethikrat, die, so sagt Frau Weber-Hassemer, in der Genforschung bisher zu kurz gekommen sei. So würden neue Medikamente meist nur bei Männern getestet, obwohl sie bei Frauen in der Regel ganz anders wirken."



Ernst-Ludwig Winnacker



"der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), galt der Bundesregierung als Garant der Vereinbarkeit von Fortschritten in der Gentechnik mit der im internationalen Vergleich strengen Gesetzgebung in Deutschland. Vor wenigen Tagen brach der Münchner Molekularbiologe dann öffentlich das Tabu um das Embryonenschutzgesetz: Von der Spitze der DFG herab hat Winnacker dem Gesetzgeber nahegelegt, dieses Gesetzt unter Umständen so zu ändern, daß deutsche Wissenschaftler "überzählige" Embryonen zu Forschungszwecken verwenden dürfen, die bei der künstlichen Befruchtung entstanden sind, aber nicht mehr implantiert werden können. Einen Dammbruch mag Winnacker in diesem Schritt nicht sehen. Der Rubikon sei mit der Zulassung der künstlichen Befruchtung überschritten worden. Die Emfpehlung der DFG zur Forschung mit embryonalen Stammzellen wird, so will es die Bundesregierung, auf der Tagesordnung des Nationalen Ethikrats ganz oben stehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, daß Winnacker an der Komposition des Ethikrates von Anfang an beteiligt war."



Christiane Woopen



"Gynäkologin und seit mehreren Jahren Wissenschaftlerin an der Universität Köln mit dem Forschungsschwerpunkt ethische Fragen in der Humangenetik und Reproduktionsmedizin. Sie zählte gleichfalls zum Nukleus des Nationalen Ethikrats, der Anfang März bei Kanzler Schröder zusammenkam. Ihre Gedanken zur ethischen Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat Frau Woopen in der "Zeitschrift für medizinische Ethik" aus dem Jahr 1999 niedergelegt. Nach einer ethischen Rechtfertigung selektiver Abreibungen infolge der Pränataldiagnostik kommt Frau Woopen zu dem Schluß: "Wenn es zur präventiven gesundheitlichen Rettung einer Frau ethisch undrechtlich als zulässig betrachtet wird, daß sie nicht schwanger bleiben muß, ist es aus denselben Gründen ebenso erlaubt, daß sie nicht schwanger werden muß." Die Frage nach der Zulässigkeit der Selektion von Embryonen wird zu einem Problem der Zeugung unter Vorbehalt. "Darf ein Arzt menschliches Leben in dem Wissen zeugen, daß es die Gesundheit eines anderen Menschen möglicherweise gefährden wird und daß er es daraufhin selektieren wird? Darf ein Arzt - so ist komplementär zu fragen - einem Paar, bei dem er aus Sterilitätsgründen ohnehin eine künstlichze Befruchtung vornimmt, die PID verweigern, wenn eine gesundheitliche Gefahr für die schwangere - oder vielleicht für ihren Partner absehbar ist?" Frau Woopen gehörte der Arbeitsgruppe "Präimplantationsdiagnostik" des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer an, der im Februar 2000 in einem Richtlinienentwurf für die begrenzte Zulassung der PID eintrat."