Workshop-Bericht


Nach einer durch die Verarbeitung der vielen Eindrücke des ersten Workshop - Tages sehr kurzen Nacht, trafen sich die Teilnehmer am Dienstag vormittag in alter Frische wieder,um die Veranstaltung mit weiteren interessanten Vorträgen abzurunden.

Den Anfang machte Martin Rabius, der Jugendschutzbeauftragte vom Fernsehsender "Kabel 1". Er referierte zum Thema "Verantwortung der Programmmacher" und konntegleich mit einigen Beispielen aus der Praxis aufwarten.
Denn obwohl alle Sendungen, die für Kinder ab 12 Jahren geeignet sind, für das Ta-gesprogramm freigegeben sind, konnte Herr Rabius mit Ausschnitten aus einem Edgar Wallace - Film und einem Wikinger - Film (beide im Vormittagsprogramm zu sehen) zeigen, dass diese sehr wohl gefährdende Szenen beinhalteten.
Doch nicht nur Spielfilme, sondern auch Werbespots, in Beispielen von Levis, Timelife und Sony belegt, können Kinder geistig beunruhigen oder auch emotional überfordern, wenn arge Flucht- oder Gewaltszenen dargestellt werden.
Seine Aufgabe im Sender sei es, genau solche Inhalte herauszufiltern, wobei er da-durch öfter in Konflikt zwischen einem wirtschaftlichen und einem Imageverlust
für den Sender steht, denn einen bestimmten Spot aus den Programm zu nehmen kann schon mal erhebliche finanzielle Verluste bedeuten.
Ferner gehören auch Komödien, in denen harte Szenen z. B. in Träumen gezeigt wer-den, auch zu den Filmen, die zensiert werden müssen, weil Kinder das freilich noch nicht verstehen können. Man dürfe allerdings auch niemals die künstlerische Integrität eines jeden Films ausser Acht lassen.
Zum Schluss wurde in einer kurzen Diskussion noch auf die Verantwortung der Eltern in bezug auf dieses Thema hingewiesen; man solle doch Kinder in jungem Alter noch nicht alleine Fernsehen lassen.


Als im Anschluss daran Werner Röhrig von der Landesmedienanstalt des Saarlandes mit seinem Vortrag "Werte und Normen als Gegenstand der Programmaufsicht" be-gann, war die Überleitung perfekt gelungen.

Die Landesmedienanstalt ist in jedem Bundesland für den privaten Rundfunk zuständig. Regelmässig werden Bewertungen z. b. von Talkshows oder Soaps durchgeführt, oder man beschäftigt sich mit eingegangenen Beschwerden von Zusehern. Auch Herr Röhrig wies auf die schwierige Gratwanderung zwischen der Freiheit der Kunst und dem Jugendschutz hin.
Der Paragraph 41 stellt die Grundsätze dar, die Würde des Menschen soll geachtet werden, es muss somit ein diskriminierungsfreies Miteinander geben, was sowohl in nationales als auch in internationales Recht eingefügt ist.
Im Bereich des Fernsehens kommt es vor allem auf vier Punkte an:
Da gibt es zum einen einen bestimmten Rechtsrahmen, der durch europäische Rege-lungen in der Europaratskommission festgelegt wird, zum anderen einen gewissen Handlungsbefehl, d.h. die Programme müssen regelmässig kontrolliert werden, vor al-lem kommt es in diesem Zusammenhang auf die Sendezeitgrenzen an.
Ferner gilt es auf das Verfahren und die Organisation sowie auf einzelne Problemberei-che, zu denen Herr Röhrig einige Videobeispiele zur Illustration zeigte, zu achten. So wurde eine Ausnahme für den indizierten Film "Universal Soldiers" nicht genehmigt.
Am Ende wurden die Teilnehmer noch mit einigen sehr krassen Magazinbeiträgen zu den Themen Hooligans, "Gang-Bang" und dem "Ultimate Fighting", bei dem sich zwei Menschen quasi ohne Regeln prügeln und es schon zu einem Todesopfer gekommen ist, konfrontiert.
In der abschliessenden Diskussion war der Tenor, dass es langfristig wohl nur helfe die Auseinandersetzung auf kultureller Ebene auszutragen.


Den letzten Part der Tagung bildete der Vortrag "Das Menschenbild des Grundgesetzes und seine Bedeutung für die Medien". Der Referent war Herr Dieter Dörr von der Uni Mainz.

Aufgrund der neuen Diskussion um die Vereinheitlichung des Jugendschutzes und die Selbstkontrolle der Medien hielt Herr Dörr es vorab für angebracht auf die positiven Aufgaben der Medien hinzuweisen.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
Man müsse vor allem auf die persönliche Freiheit des Einzelnen grossen Wert legen. Da unsere Demokratie von Grundwerten lebt, muss sie auch positiv daran mitwirke. Aufzupassen gelte es, um nicht die Rundfunkfreiheit mit der Gewerbefreiheit gleichzu-setzen.
Es steht ausser Debatte, dass das Grundgesetz die Basis für die Menschenwürde ist, jedoch leben wir auch in einer multikulturellen Gesellschaft, wobei man dies aber auf keinen Fall mit einer Beliebigkeit der Werte gleichsetzen darf.

Nach diesen sehr theoretischen Ausführungen, versuchte man dann gemeinsam über eine Definition der Menschenwürde zu sprechen.
Schnell wurde klar, dass es beim Versuch einer positiven Herangehensweise, was Menschenwürde meint, gefährlich wird, da man hier beginnt den Menschen selbst zu definieren. Man einigte sich darauf, die Menschenwürde also nur vom Verletzungsvor-gang her definieren zu können.
Der Mensch darf nicht zum blossen Objekt staatlicher Gewalt werden!
Dies stellt sich aber auch als schwierig heraus, denn wann ist das der Fall?
Es ist eben nicht so einfach die Frage, was ein Eingriff in die Menschenwürde ist,
zu beantworten.
Ein Mindestmass an Menschenwürde ist durch den Jugendschutz, welcher auch ein Grundrecht ist, geboten. Deswegen ist der Gesetzgeber zu einem effektiven Jugend-schutz verpflichtet, was sowohl präventive als auch repressive Massnahmen verlangt.

Kultureller Auftrag der Medien ist ein freiheitliches Leben zu gewährleisten, wodurch es die Aufgabe des Rundfunks wird, die Werte positiv zu vermitteln.
Ein schützungswerter Grund für die Rundfunkfreiheit ist, dass dieselbe eine sogenannte dienende Freiheit ist. Sie dient der Demokratie, aber eben nicht der Selbstverwirkli-chung des Individuums. Darum muss der Rundfunk für eine meinungs- und kulturell vielfältige Information sorgen, der öffentlich-rechtliche mehr, der private in abge-schwächter Form. Dieses System funktioniert nur dann, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben erfüllt, denn dann kann der private freier sein (die Men-schenwürde und der Jugendschutz dürfen auch hier nicht angetastet werden).

Nach einer letzten Diskussion über den Menschen im rechtlichen Zusammenhang, schlossen die Veranstalter Frau Grimm und Herr Capurro die Tagung nicht ohne sich bei den Referenten zu bedanken, aber auch die aktive Mitwirkung der Studenten zu loben.
Durch den tollen Erfolg der Veranstaltung bekräftigt kündigte Rafael Capurro die Einfüh-rung eines Instituts für Medienethik an der Hochschule der Medien an.
Die Aufgabe des geplanten Institutes sieht Herr Capurro in der Erforschung ethischer Fragen aus den Bereichen Internet, Massenmedien oder Wirtschaft und in der Beratung von Vertretern aus der Politik.

 

Saskia Rottmann
und Markus Weidinger