Kathrin Schermak / Florian Fahrbach
Am 20. und 21. November fand im Senatsaal der Hochschule für Druck und Medien Stuttgart die erste gemeinsame Veranstaltung der kurz vor der Fusion stehenden Hochschulen HBI (Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen) und HDM (Hochschule für Druck und Medien) statt.
Hierbei handelte es sich um einen Ethik-Workshop zum Thema "Privatheit und Medien: Paradigmenwechsel in der Gesellschaftsethik?"
Veranstalter waren Prof. Dr. Petra Grimm (HDM), Prof. Dr. Uwe Jäger (HDM) und Prof. Dr. Rafael Capurro (HBI).
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Grimm und Prof. Dr. Capurro sowie einer Eröffnungsrede von Prof. Dr. Steiner, Prorektor der HDM, über die gemeinsame Zukunft von HBI und HDM (als "Hochschule der Medien") führte der erste Vortrag direkt in medias res.
Dr. Eggo Müller (Universität Utrecht) referierte über "Grenzwertige Arrangements: Zur Rekonstruktion des Privaten durch Reality-Shows". Anhand von exemplarischen Fernsehauschnitten aus der jüngsten Vergangenheit, die jeweils unterschiedliche Modelle von "Privatheit" repräsentierten, stellte er interessante Thesen auf.
So markiere z. B. die Reality-Soap "Big Brother" und die begleitenden Diskussionen lediglich den logischen Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits seit längerer Zeit absehbar war. "Big Brother" stellt für ihn eine Redefinition der Privatheit mit konservativem Charakter dar.
Die Privatheit an sich sei, so Dr. Müller, eine Erfindung des Bürgertums, welches durch sie seine Unabhängigkeit vom Staat deklarierte. Privat ist somit, was unsichtbar ist. Im Gegensatz hierzu vollzieht sich das Öffentliche in einem für jedermann sichtbaren Bereich.
Den Trend zur Veröffentlichung des Privaten in den Massenmedien verdeutlichte ein Auschnitt aus der Sendung "Herzblatt" von 1993. Anfangs - wie heute Big Brother - heftigst umstritten, wirkt die Sendung aus heutiger Sicht eher wie eine Parodie. Ähnlich verhält es sich mit der Sendung "Nur die Liebe zählt", deren Reiz aus "echten" Lebenskrisen und dem oftmals daraus resultierenden Kontrollverlust der Kandidaten besteht. Der deutliche inszenatorische Charakter von "Herzblatt" wird in "Nur die Liebe zählt" mittels bestimmter Strategien der Authentizität verringert. Der Fokus liegt auf "echten" Konflikte und deren Folgen für das weitere Privatleben.
"Big Brother" ist in seiner Konzeption schwerer fassbar, da die Sendung sowohl Elemente der Inszenierung als auch des "echten" Konflikts beinhaltet. Kandidaten ohne gemeinsame Vorgeschichte werden nach einem aufwendigen Casting-Verfahren auf begrenztem Raum der erwünschten Eigendynamik ihres Zusammenlebens überlassen. Das Resultat wird allabendlich von einer Redaktion zu einer "RealitySoap" komponiert. Laut dem Erfinder John de Mol sehen wir im Rahmen von "Big Brother" "wahre Menschen in einer unwahren Umgebung".
Es folgte eine lebhafte Diskussion über die aufgeworfenen Thesen.
Am Nachmittag referierte Dr. Dagmar Schütte (Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen) über das Thema "Neue Grenzen - alte Hoffnungen. Privatheit, Öffentlichkeit und die Rolle der Medienaufsicht".
Ausgangspunkt war auch hier die rege Diskussion über die zweite Staffel von "Big Brother". Dr. Schütte erinnerte in diesem Zusammenhang an die Talkshowdebatte und betonte die moderierende Funktion der Landesmedienanstalten, die auf der Basis nicht nur rechtlicher, sondern auch ethischer Kriterien Medienaufsicht ausüben. Grundlage für die Medienaufsicht seien - so Dr. Schütte - neben dem Rundfunkstaatsvertrag, der die gesetzlichen Grundlagen des dualen Rundfunksystems festlegt, und den Rundfunkgesetzen der Länder aber auch Grundrechte wie Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht. Zwischen diesen und anderen Grundrechten (etwa dem Recht auf Informationsfreiheit) kommt es jedoch oft zu Widersprüchen. Kritikpunkte der Landesmedienanstalten an dem Konzept "Big Brother" seien somit aus ethischer Perspektive u.a. die totale Überwachung der Bewohner, die Verwischung von Privatem und Öffentlichem sowie die Verführung des Zuschauers zum Mobbing.
Jedoch muss man - so der Rechtswissenschaftler Ulli Rühl - dem Protagonisten das Recht auf die Aufgabe der Privatsphäre einräumen, durch dessen Inanspruchnahme er seinen Anspruch auf Schutz verwirkt.
Durch Dr. Schüttes Thesen angeregt, diskutierten die Workshopteilnehmer im Anschluss über die Möglichkeiten und Grenzen der Medienaufsicht.
Am frühen Abend hielt Dr. Klaus Wiegerling (Universität Kaiserslautern) einen Vortrag mit dem Thema "Privatheit als submedialer Bereich - Vom totalitären Anspruch der Medien".
Wiegerling stellte zum einen die These auf, Privatheit sei heutzutage nur
noch als submedialer - also von den Medien nicht erfassbarer Bereich -
denkbar, den es zu entbergen und zu rekonstruieren gellte. Zum anderen zeige
sich am Phänomen des Privaten der totalitäre Anspruch der Medien. Zunächst definierte Wiegerling den Begriff Privatheit, im Gegensatz zur
Öffentlichkeit, als einen apolitischen Raum. Hier spielten sich, für die
Öffentlichkeit unsichtbar, Vorgänge wie Tod und Geburt ab. In der
fortschreitenden Medialisierung verschwimme die Grenze zwischen Privatem und
Öffentlichem immer mehr. In den Medien wird Privates öffentlich gemacht. Diese geben vor, was öffentlich und was privat ist und erheben somit einen totalitären Anspruch. Medien definiert Wiegerling nicht nur als Massenmedien, sondern vielmehr benutzt er das Wort Multimedia im Sinne von Kommunikations- und Massenmedien. Auch komme es zunehmend weniger auf die Qualität der Veröffentlichungen an, sondern auf die Ansprüche, die von den Medien gestellt werden. Privatheit sei offensichtlich kein Bereich mehr, der dem medialen Zugriff entzogen sei. Im Gegenteil, gerade das, was sich entziehen will, sei besonders von Interesse. So spielt sich das Private nur noch in einem Bereich ab, den Wiegerling als submedial bezeichnet, da er immer nur da noch
vorhanden ist, wo er dem öffentlichen, medialen Zugriff entzogen bleibt.
Er schloß mit der provokanten Frage, ob in einer totalitär gewordenen
Mediengesellschaft wie der unsrigen, die Privatheit als solche überhaupt noch
zu bewahren sei.
Am zweiten Tag des Workshops referierte Dr. Volker Friedrich (Journalist, Calw) über den "Stellenwert der Privatsphäre in der journalistischen Ethik".
Neben den Kennzeichen und den rechtlichen Rahmenbedingungen journalistischer Arbeit bildeten die Definition des Begriffes Ethik und die daraus resultierenden Ständeethiken die wichtigsten Pfeiler seines Vortrages.
Wesentliche Kennzeichen journalistischer Arbeit sind die verschiedenen Darstellungsformen der journalistischen Angebote wie Bericht, Meldung oder Feature und die typischen journalistischen Tätigkeiten wie recherchieren, dokumentieren und präsentieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen bildet das Presserecht bestehend aus Elementen des Straf- und Bundesrechts sowie den Landespressegesetzen.
Friedrich leitete aus dem Begriff der Ethik die sogenannte Ständeethik als einen ethischen Regelkatalog einer einzelnen Berufsgruppe ab. Mögliche Probleme resultieren laut Friedrich aus der Fixierung der Ethik auf eine einzelne Gruppe und der aus diesem Grunde fehlenden Allgemeinverbindlichkeit. Der "Pressekodex" und die "Richtlinien für die publizistische Arbeit" bilden den Kern journalistischer Ständeethik.
Illustriert wurden seine Thesen durch Beispiele für ethische Konflikfälle im Journalismus wie z.B. die Barschel-Affäre, das Gladbecker Geiseldrama oder der Kosovo-Krieg.
Zum Abschluß stellte Friedrich Möglichkeiten für eine Qualitätssicherung journalistischer Arbeit vor. Hierzu gehörten Objektivität, Wahrhaftigkeit sowie sprachliche Kompetenz. Besonders betonte er die Wichtigkeit einer fundierten Berufsausbildung - nicht nur für Journalisten.
Zum Abschluss des Workshops folgten einige studentische Beiträge, die sich mit praxisnahen Themen wie einer Umfrage zu "Big Brother", dem Sammeln von Daten im Internet und der "Hidden Camera" als Phänomen des Journalismus befassten.
Abschließend lässt sich sagen, dass die gemeinsame Veranstaltung der zukünftigen Partner HBI und HDM ein gelungener, informativer und spannender Diskurs über Privatheit und Medien war, der sowohl Studierende als auch Dozentinnen und Dozenten mit seinen provokanten Thesen zum Nachdenken angeregt hat.
Frühere Workshops zur Informationsethik an der HBI Stuttgart:
Internationaler HBI-Workshop zur Informationsethik: "Informationsarmut - Informationsreichtum" (1996): http://www.capurro.de/Workshop/workshop96.html
II. Internationaler HBI-Workshop zur Informationsethik: "Digitale Bibliotheken. Ethische Fragen einer neuen Informationskultur" (1997): http://www.capurro.de/Workshop/workshop97.html
III. Internationaler HBI-Workshop zur Informationsethik: "Ethik der Cyberkultur" (1998): http://www.capurro.de/cyberkultur.html
IV. Internationaler HBI-Workshop zur Informationsethik: "Ethik als Wirklichkeitskonstruktion. Ansätze zu einer konstruktivistischen Informationsethik" (1999): http://www.capurro.de/Workshop/infoet~1.htm